Hotels kämpfen um Rückzahlung von Provisionen
Hotels kämpfen um Rückzahlung von Provisionen, Foto: pixabay

Mehr als 4.000 Hotels in Deutschland und über 10.000 in Europa verlangen Schadenersatz von einem großen Buchungsportal. Der Vorwurf lautet, dass sie fast 20 Jahre lang keine günstigeren Preise außerhalb der Plattform anbieten durften. In Berlin und Brandenburg beteiligen sich rund 200 Betriebe an der Klage.

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Klage von Hotels aus Berlin und Brandenburg

Tobias Warnecke, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), erklärte, dass etwa 100 Hotels aus Berlin und ähnlich viele aus Brandenburg beteiligt sind. Bundesweit sind es mehr als 4.000 Betriebe. Die Aktion wird von der europäischen Hotelallianz Hotrec und über 30 nationalen Verbänden unterstützt.

  • Zeitraum der Forderungen: 2004 bis 2024
  • Geschätzte Rückzahlung: ca. 30 % der Kommissionsgebühren
  • Marktanteil 2023 in Deutschland: 72,3 % bei Online-Buchungen

Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2024. Es stellt klar, dass sogenannte Bestpreisklauseln gegen das Kartellrecht verstoßen. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels auf der eigenen Internetseite günstigere Angebote machen konnten.

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Die Plattform schaffte die Klauseln 2024 ab und begründete dies mit dem EU-Digitalgesetz „Digital Markets Act“. Viele Hotels sehen dennoch Anspruch auf Entschädigung für den gesamten Zeitraum seit 2004. Laut Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des IHA, wurde die Anmeldefrist wegen der hohen Beteiligung bis zum 29. August verlängert.

In Berlin gab es im Mai 2025:

  1. 462 Hotels
  2. 67 Pensionen
  3. 9 Gasthöfe
  4. 185 weitere Unterkünfte

In Brandenburg:

  • 491 Hotels
  • 206 Pensionen
  • 170 Gasthöfe
  • 627 weitere Unterkünfte

Reaktion des Unternehmens

Das Portal weist zentrale Vorwürfe zurück. Es betont, dass die Nutzung freiwillig sei und jedes Hotel Preise und Vertrieb selbst gestalten könne. Der Mehrwert liege in Marketing, Technologie und internationaler Reichweite.

Der Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (Dehoga) ruft weitere Häuser auf, sich anzuschließen. Olaf Lücke, Hauptgeschäftsführer der Dehoga Brandenburg, verwies darauf, dass viele kleine Betriebe die Benachteiligung womöglich nicht erkannt hätten.

Frühere Verbote von Bestpreisklauseln

Das Bundeskartellamt untersagte 2013 dem Anbieter HRS diese Praxis. 2015 folgten Verfahren gegen das aktuelle Portal und Expedia. 2021 bestätigte auch der Bundesgerichtshof, dass solche Klauseln nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind.

Die aktuelle Klage könnte zu einer der größten rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen europäischen Hotels und einer internationalen Buchungsplattform werden.

 Quelle: RBB24