Berlin mit meisten Impfschäden
Berlin mit meisten Impfschäden, Foto: pixabay

In Berlin haben überdurchschnittlich viele Menschen nach einer Corona-Impfung einen Impfschaden gemeldet. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) verzeichnete seit 2021 insgesamt 1.102 Anträge auf Anerkennung eines solchen Schadens. Diese Zahl entspricht etwa 28 Anträgen pro 100.000 Einwohner und liegt damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Anträgen je 100.000 Einwohner.

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Berlin meldet die meisten Impfschäden

Berlin ist Spitzenreiter bei den gestellten Anträgen auf Impfschäden nach einer Corona-Impfung. Die Anzahl der gemeldeten Fälle liegt deutlich über denen anderer Bundesländer. Auch die Anerkennungsquote beträgt in Berlin 11,4 Prozent – das ist der höchste Wert deutschlandweit. Zum Vergleich: Im bundesweiten Schnitt lag die Anerkennungsquote bisher nur bei etwa fünf bis sechs Prozent.

Von den 1.102 Berliner Anträgen wurden bisher 272 abschließend bearbeitet. Davon wurden 31 Impfschäden anerkannt, während 241 Anträge abgelehnt wurden. In 373 Fällen kam es zu keiner abschließenden Bearbeitung, etwa weil der Antrag zurückgezogen wurde, andere Bundesländer zuständig waren oder Antragsteller nicht mitwirkten. Mehrere hundert Verfahren sind noch offen, was die Statistik künftig noch verändern könnte.

Brandenburg mit niedriger Quote

Im Nachbarland Brandenburg zeigt sich ein anderes Bild. Bis Ende Juni wurden 423 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens gestellt. Das entspricht etwa 16 Anträgen pro 100.000 Einwohner – ein Wert unter dem Bundesdurchschnitt. Noch deutlicher fällt die niedrige Anerkennungsquote von lediglich 2,6 Prozent ins Auge.

Die Behörden in Brandenburg bearbeiteten bislang 306 Anträge abschließend. Davon wurden nur acht Impfschäden anerkannt, darunter einer nach einem Widerspruchsverfahren. Der Unterschied zu Berlin ist auffällig. Während in der Hauptstadt rund jeder neunte Antrag bewilligt wird, ist es in Brandenburg nur etwa jeder 38.

Bedeutung der Anerkennung für Betroffene

Die Anerkennung eines Impfschadens hat weitreichende Folgen für die Betroffenen. Sie ist Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten staatlichen Leistungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz haben alle Personen, die durch eine öffentlich empfohlene Impfung gesundheitlich geschädigt wurden, Anspruch auf Unterstützung. Dazu gehören unter anderem:

  • monatliche Rentenzahlungen bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Übernahme von Kosten für Rollstühle und andere Hilfsmittel
  • Finanzierung barrierefreier Umbauten in der Wohnung
  • medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung

Ohne die offizielle Anerkennung durch das jeweilige Versorgungsamt sind diese Leistungen nicht zugänglich. Umso wichtiger ist ein transparentes und nachvollziehbares Prüfungsverfahren. Die stark unterschiedlichen Quoten zwischen Berlin und Brandenburg werfen hier Fragen auf.

Zahlreiche Klagen vor Gericht

Zunehmend versuchen Betroffene, die Ablehnung ihrer Anträge gerichtlich anzufechten. In Berlin sind aktuell 47 Klagen anhängig, die auf eine Ablehnung durch das Landesamt folgten. Allein im laufenden Jahr kamen 12 neue Verfahren hinzu. Auch in Brandenburg läuft derzeit eine erhebliche Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen. Laut Gesundheitsministerium in Potsdam sind es 36 Klagen, bei denen noch keine Entscheidung gefallen ist.

Die hohe Zahl an offenen Verfahren deutet auf eine steigende Unzufriedenheit mit der Bearbeitung hin. Zwar handelt es sich bundesweit nur um einen kleinen Teil der Bevölkerung, der überhaupt einen Antrag stellt. Doch für die Betroffenen hat die Entscheidung weitreichende Konsequenzen.

Die Daten zeigen erhebliche regionale Unterschiede in der Bearbeitung und Anerkennung von Impfschäden. Während Berlin in beiden Kategorien auffällt, zeigen andere Bundesländer – wie Brandenburg – eine deutlich restriktivere Praxis. Die Entwicklung der noch offenen Verfahren bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Zahlen belegen ein sensibles und komplexes Thema, das weiter für Diskussionen sorgt.

Quelle: Berliner Zeitung