Gefahr durch E-Scooter
Gefahr durch E-Scooter, Foto: Pixabay

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) in Berlin hat seine Klage gegen die Senatsverwaltung für Verkehr zurückgezogen. Grund war ein Formfehler, wie die Gerichtssprecherin Anna von Oettingen bestätigte. Trotz Rückschlag will der Verband weiterhin erreichen, dass E-Scooter nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden dürfen.

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Michael Richter kritisiert Sondernutzungserlaubnisse

Der Anwalt des ABSV, Michael Richter, erklärte, dass die Klage aus dem Jahr 2022 nicht auf die konkrete Genehmigung abzielte. Deshalb hätte das Gericht auch die Anbieter der E-Scooter beteiligen müssen. Dies sei aus finanziellen Gründen nicht geschehen. Richter betonte jedoch, dass das Verwaltungsgericht die Vergabe der Sondernutzungserlaubnisse kritisch sah. Es fehlten Gefahrenabschätzungen und genaue Unfallzahlen. Aus Sicht des Vereins sei die Erteilung solcher Genehmigungen nicht notwendig.

Vergleich mit Berliner Senatsverwaltung geplant

Der Verband kündigte an, nun außergerichtlich mit der Senatsverwaltung verhandeln zu wollen. Ziel sei ein Vergleich noch im Jahr 2025. Sollte dieser nicht gelingen, plane man eine weitere Klage. Laut Richter habe der ABSV gute Chancen auf Erfolg. Der Verein fordert verpflichtende Abstellstationen für alle E-Scooter.

  • Verbot des Abstellens auf Gehwegen.
  • Einführung von festen Rückgabe- und Abholstationen.
  • Ausbau der vorhandenen Abstellflächen.

Fuss e.V. unterstützt Blindenverein

Der Fußgängerverband Fuss e.V. stellte sich hinter die Forderungen des ABSV. Vorstand Roland Stimpel wies darauf hin, dass die Situation auch für ältere Menschen gefährlich sei. Nach einer Untersuchung des Verbandes stehen oder liegen 56 Prozent der E-Scooter ungesichert herum, wenn keine festen Stationen vorhanden sind. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband berichtete von ähnlichen Problemen in ganz Deutschland.

Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell in Gefahr

Die Anbieter, zusammengeschlossen im Verband Plattform Shared Mobility, in dem Bolt, Voi und Lime vertreten sind, warnen vor negativen Folgen. Feste Abstellzonen würden die Nutzung unattraktiver machen und das flexible Free-Floating-System gefährden. Der Berliner Senat hatte seit September 2022 jährlich befristete Sondernutzungserlaubnisse vergeben. Derzeit sind rund 34.200 kommerzielle Roller unterwegs.

Einschränkungen und Kürzungen beim Ausbau von Abstellflächen

Seit 2024 gilt eine Obergrenze: maximal 19.000 Leihroller innerhalb des S-Bahn-Rings, außerhalb bis zu 24.000. Zudem wurden fast 500 Abstellstationen eingerichtet. Mehrere Bezirke berichteten von positiven Erfahrungen mit den festen Flächen. Doch weil die Anbieter pro Roller eine Gebühr von drei Euro zahlen müssen, verlagern sich inzwischen 60 Prozent der Roller in die Außenbezirke.

Der Ausbau der Stationen wird vor allem vom Land Berlin finanziert. Allerdings strich der Senat zuletzt zwei Drittel der Zuschüsse. Der ABSV fordert eine Rücknahme der Kürzungen. Nur mit mehr Abstellflächen könne eine Einigung erzielt werden, so Anwalt Michael Richter.

 Quelle: rbb24